Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Ihre rechtliche Sicherheit im Unternehmen

Das Arbeitsrecht ist für Arbeitgeber ein komplexes und dynamisches Feld. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften arbeitet, auch zur Minimierung rechtlicher Risiken und Streitigkeiten. Mit einer frühzeitigen arbeitsrechtlichen Betreuung und Beratung bieten diese Rahmenbedingungen aber auch strategische Chancen, sich auf mögliche Entwicklungen vorzubereiten.

Die von uns betreuten und auch vor den Arbeitsgerichten vertretenen Arbeitgebern sind überwiegend KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) mit aktuell bis 250 MitarbeiternInnen, also z.B. Handwerksbetriebe, produzierendes Gewerbe, Dienstleister im Bereich Gesundheit und Pflege, Gebäudedienste, Bauunternehmen, Arztpraxen, TGA-Planungsbüro. Auch beraten wir Behörden und Bundesämter und vertreten dies vor dem Arbeitsgericht.

Im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und beraten Sie in allen relevanten Bereichen des Arbeitsrechts. Dabei bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl Ihre Interessen als auch die rechtlichen Anforderungen berücksichtigen.
Auf Arbeitgeberseite betreuen, beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen:

  • Vertragsgestaltung und -prüfung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen. Mit unserer Erfahrung und der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung unterstützen wir Sie im Hinblick auf die Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Klauseln. Es gilt sicher zu stellen, dass alle relevanten Bestimmungen wie Arbeitszeitregelungen, Kündigungsfristen und Wettbewerbsverbote rechtskonform und klar formuliert sind. Auch haben wir die Entwicklung am Arbeitsmarkt im Blick, Stichwort: Tankgutscheine, Inflationsausgleichsprämien, Kurzarbeit.
    Dazu zählen insbesondere auch Dienstwagenregelungen, Home-Office, Versetzungen, Beförderungen und Änderungen des Arbeitsvertrages.
    Auch unterstützen wir Sie bei befristeten Arbeitsverträgen ebenso, wie bei Arbeitsverträgen mit Fortbildungsklauseln und entspr. Rückzahlungsverpflichtungen.
  • Beratung und Betreuung bestehender Arbeitsverhältnisse: Wir beraten Sie auch bei Veränderungen im bestehenden Arbeitsverhältnis. So zum Beispiel durch Mutterschaft oder einer Schwerbehinderung (GdB), insbesondere bei Kündigung. Ebenso wie ArbeitnehmernInnen nach einer längeren Krankheit unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben wieder in das Unternehmen integriert werden können und müssen, Stichwort bEM, das betriebliche Eingliederungsmanagement.
  • Beschäftigten-Datenschutz: Wir beraten Sie bei der datenschutzkonformen Verarbeitung der personenbezogenen Daten und der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten Ihrer Mitarbeiter ebenso, wie insb. bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen entspr. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
  • Kündigungen und Abmahnungen: Bei auftretenden Problemen mit Mitarbeitern begleiten wir Sie mit Beratung, Strategie und Fertigung von Abmahnungen ebenso wie bei ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen, auch vor den Arbeitsgerichten. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und schützen sich vor arbeitsrechtlichen Klagen.
  • Personalmanagement und Compliance: Wir beraten Sie hinsichtlich der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften, etwa in Bezug auf den Datenschutz, das Gleichbehandlungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz, und helfen Ihnen dabei, Ihre internen Prozesse rechtssicher zu gestalten.
  • Betriebsveräußerung /Betriebserwerb: Bei einem Betriebserwerb oder eine Betriebsveräußerung können auch bestehende Arbeitsverhältnisse betroffen sein. Wir beraten und vertreten Sie kompetent, damit Sie die gesetzlich notwendigen Pflichten des Arbeitgebers entspr. § 613a BGB berücksichtigen.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge: Wenn Ihr Unternehmen einen Betriebsrat hat oder tarifgebunden ist, unterstützen wir Sie bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen und helfen Ihnen dabei, Tarifverträge korrekt umzusetzen.
  • Mitarbeitervertretung und Betriebsräte: Wir stehen Ihnen bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder der Personalvertretung zur Seite und sorgen dafür, dass Sie bei Mitbestimmungsrechten und -pflichten den Überblick behalten. Unsere Beratung umfasst auch Themen wie die Wahl von Betriebsräten und die Durchführung von Betriebsversammlungen.
  • Streitigkeiten und Prozessführung: Sollte es trotz aller Vorsicht zu Konflikten kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht. Sei es bei arbeitsgerichtlichen Verfahren, Auseinandersetzungen um Kündigungen oder bei Streitigkeiten über Ansprüche von Mitarbeitern – wir setzen uns für Ihre Rechte als Arbeitgeber ein.