Das Arbeitsrecht ist für Arbeitgeber ein komplexes und dynamisches Feld. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften arbeitet, auch zur Minimierung rechtlicher Risiken und Streitigkeiten. Mit einer frühzeitigen arbeitsrechtlichen Betreuung und Beratung bieten diese Rahmenbedingungen aber auch strategische Chancen, sich auf mögliche Entwicklungen vorzubereiten.
Die von uns betreuten und auch vor den Arbeitsgerichten vertretenen Arbeitgebern sind überwiegend KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) mit aktuell bis 250 MitarbeiternInnen, also z.B. Handwerksbetriebe, produzierendes Gewerbe, Dienstleister im Bereich Gesundheit und Pflege, Gebäudedienste, Bauunternehmen, Arztpraxen, TGA-Planungsbüro. Auch beraten wir Behörden und Bundesämter und vertreten dies vor dem Arbeitsgericht.
Im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und beraten Sie in allen relevanten Bereichen des Arbeitsrechts. Dabei bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl Ihre Interessen als auch die rechtlichen Anforderungen berücksichtigen.
Auf Arbeitgeberseite betreuen, beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen: